Seit Mai 2018 gibt es etwas Neues auf unserem Campingplatz! |
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Unsere Schäferhütte für max. 4 Personen |
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Unser Podhouse für max. 2 Personen |
Wir bieten allen, die mal Camping ausprobieren möchten, oder die eine wetterfeste Übernachtungsmöglichkeit suchen, die Gelegenheit unsere Schäferhütte oder ein Podhouse zu mieten. Beide sind gedacht für den kleinen Urlaub im Grünen oder bieten sich als günstige, schnelle Übernachtungsmöglichkeit für Motorradfahrer, Fahrradfahrer, Wanderer und alle die, die wetterbedingt nicht unbedingt im Zelt schlafen oder einfach mal ganz spontan anders übernachten möchten, an. |
Die Schäferhütte ist folgendermaßen
ausgestattet:
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Sitzmöglichkeit bis zu 4 Personen | Kleine Kaffeeküche mit Senseo-Kaffeemaschine, Besteck und Geschirr | Rechts: Vier einzelne Etagenbetten mit einer Liegefläche á 90 x 200 cm. |
Das Podhouse ist folgendermaßen
ausgestattet:
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Doppelbett mit 140 x 200 cm Liegefläche und Leselampe | Kleine Kaffeeküche mit Senseo-Kaffeemaschine, Besteck und Geschirr | Möglichkeit zum Sitzen bei schlechtem Wetter |
Eingangsbereich |
Zur Information:
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Die Preise: 1 bis 3 Nächte für 2 Personen: ab der 4. Nacht für zwei Personen: zzgl. Umlage für Müll und Abwasser Stromverbrauch 1 Kind zusätzlich: 1 Erwachsener zusätzlich: Bettzeug und Bettwäsche: Nicht im Preis inbegriffen sind Stromverbrauch, Duschen, Münzen für Waschmaschine und Trockner. |
55,00 Euro pro Nacht 49,50 Euro pro Nacht 1,00 Euro pro Nacht 0,75 Euro pro Kwh. 4,20 Euro pro Nacht 10,40 Euro pro Nacht 14,00 Euro pro Person und Wechsel (Option).
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Wichtig: Am Anreisetag stehen die Unterkünfte frühestens ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag sind die Unterkünfte bis 11:00 Uhr sauber zurückzugeben. |
Für die Reservierung der Unterkünfte benötigen wir eine Anzahlung in Höhe von 50,-- Euro oder 20 % des Reisepreises. Diese wird bestätigt und bei der Abreise voll angerechnet. Bei einer Stornierung vor Anreise kann die Anzahlung nicht erstattet werden. |
Das sollten
Sie wissen ... Auszug aus den Geschäftsbedingungen im Hotelgewerbe, die von der Fachgruppe Hotels und verwandte Betriebe im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA) herausgegeben wurde: 1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer (Mietunterkunft) bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. 2. Der Anschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. 3. Der Gastgeber (Hotelier etc.) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers (Mietunterkunft) dem Gast Schadenersatz zu leisten. 4 a. Der Gast verpflichtet sich, bei der Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen. 4 b. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung mit Frühstück 20 Prozent, bei Halbpension 30 Prozent, bei Vollpension 40 Prozent und bei Appartements 10 Prozent. 5 a. Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer (Mietunterkünfte) nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. 5 b. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers (Mietunterkunft) hat der Gast auf die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu bezahlen. 6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort. Preisänderungen vorbehalten.
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